* Benötigen sie nicht jeden Monat den vollen Betrag für den Pflegedienst, beantragen sie Kombileistung. Sie erhalten dann den verbleibenden Anteil ausgezahlt. Wie hoch dieser Pflegegeldanspruch ist, können sie mit dem Pflegegeldrechner von „Pflegebedarf24.de – Online-Shop für Hilfsmittel & Pflegebedarf“ berechnen.
** Erkundigen sie sich bei ihrer Pflegekasse, für welche Leistungen sie den Entlastungsbetrag einsetzen können. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und bis zum 31.06. des Folgejahres verbraucht werden.
Bitte beachten Sie:
Bei Unterbrechnung der häuslichen Pflege wie z. Bsp. bei Krankenhaus-, Kur- oder Rehaaufenthalt wird der Höchstbetrag für die Sachleistung für jeden Tag der Unterbrechung um 1/30 gekürzt.
Bei Pflegeunterbrechungen von mehr als 28 Tagen wird auch der Betrag für das pauschale Pflegegeld gekürzt.
Aufnahme- und Entlassungstag werden jeweils als zu Hause gepflegt gezählt. Es sei denn, es handelt sich um eine direkte Verlegung von einer stationären Einrichtung in eine andere.