Am 1.1.2020 wird es durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu einem grundlegenden Systemwechsel kommen. Ab diesem Zeitpunkt wird bei der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung nicht mehr zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen unterschieden. Stattdessen wird die Hilfe personenzentriert erbracht. Die Finanzierung der bisherigen stationären Einrichtungen, die künftig als „besondere Wohnformen“ oder auch „gemeinschaftliche Wohnformen“ bezeichnet werden, wird dazu auf eine neue Grundlage gestellt. Das neue Merkblatt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) erläutert, was sich hierdurch für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ändert. Hier der Link zum bvkm!